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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83   

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https://dejure.org/1983,4595
OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,4595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,4595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,4595)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83
    Aus all diesen Gründen schließt sich der Senat dem Bundesverwaltungsgericht an, das in ständiger Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung rechtlich gebundener Widerspruchsentscheidungen grundsätzlich verneint hat (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45; zuletzt Urteil vom 28. Juli 1983 - 6 C 42.81).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83
    Aus all diesen Gründen schließt sich der Senat dem Bundesverwaltungsgericht an, das in ständiger Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung rechtlich gebundener Widerspruchsentscheidungen grundsätzlich verneint hat (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45; zuletzt Urteil vom 28. Juli 1983 - 6 C 42.81).
  • VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83
    Dies gilt auch dann, wenn bezüglich des Ausgangsbescheides die einmonatige Klagefrist mit Zustellung des Widerspruchsbescheides nicht in Lauf gesetzt worden wäre, weil möglicherweise die Rechtsmittelbelehrung, daß gegen diesen Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden könne, unrichtig ist (vgl. VGH Kassel, NJW 1983, 242).
  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1983 - 6 A 17/83
    Aus all diesen Gründen schließt sich der Senat dem Bundesverwaltungsgericht an, das in ständiger Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung rechtlich gebundener Widerspruchsentscheidungen grundsätzlich verneint hat (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45; zuletzt Urteil vom 28. Juli 1983 - 6 C 42.81).
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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1983 - 6 A 17/83   

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OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,23873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,23873)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83 (https://dejure.org/1983,23873)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21

    Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres

    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen

    Unabhängig davon würde aber ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids deshalb fehlen, weil, wie ausgeführt, die Anerkennung der begehrten Unterkunftskosten nicht im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe steht, sondern bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 RegelsatzVO gewährt werden muß (zum Rechtsschutzbedürfnis vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45 u. OVG RhPf., Urt. v. 25.10.1983 - 6 A 17/83 -, AS 19/267).
  • VG Neustadt, 27.02.2019 - 5 K 1327/18

    Bedürfnis für eine Waffe zum sportlichen Schießen

    Ungeachtet dessen würde es hier an dem erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse für die isolierte Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom 22. August 2018 fehlen, da es sich bei dem Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 Abs. 2 Waffengesetz - WaffG - um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 06. Oktober 2016 - 4 K 651/16.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 06.10.2016 - 4 K 651/16

    Zur Frage eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei unvorschriftsmäßiger Besetzung

    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.
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